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Sektor Privater Transport

Ausbildung von Berufskraftfahrern

Ausbildung von Berufskraftfahrern

Am 15. Juli 2003 wurde die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr verabschiedet und am 10. September 2003 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dadurch sollte die Straβenverkehrssicherheit und die Sicherheit der Kraftfahrer verbessert werden.

Die EU-Staaten hatten bis zum 10. September 2006 den Auftrag, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Zehn EU-Mitgliedstaaten, unter ihnen auch Luxemburg, haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

Die EU verfolgt mit dieser Richtlinie 2003/59 mehrere Absichten. In erster Linie geht es um eine Verbesserung der Straβenverkehrssicherheit durch die Festschreibung einer Mindeststufe für die Ausbildung von Kraftfahrern. Bisher haben die Fahrer (LKW und BUS) sich lediglich mit dem erlangten Führerschein qualifiziert. Über eine Pflicht zur Aus- und Weiterbildung soll ein berufliches Qualitätssicherungssystem aufgebaut werden. In dessen Mittelpunkt steht ein Befähigungsnachweis, der die Kenntnisse der Fahrer attestiert und der künftig von allen Kraftfahrern mit zu führen ist.

So würde der seit Jahren vom Landesverband geforderte Berufsführerschein wieder Geltung erlangen. Durch diese Aufwertung könnte der „Beruf“ Kraftfahrer, auszuüben in einem modernen und anspruchsvollen Bus oder Lkw, wieder größeres Interesse bei Jugendlichen hervorheben.

Ab 10. September 2008 müssen Fahrer im Personenverkehr und ab 10. September 2009 Fahrer im Güterkraftverkehr eine Grundqualifikation im Sinne der EU-Ausbildungsrichtlinie erwerben. Eine erste Weiterbildung (auch für diejenigen Kraftfahrer, die im Besitz einer alten Fahrerlaubnis sind) muss bis zum 10. September 2014 erfolgt sein.

Anwendung finden die Vorschriften auf alle Kraftfahrer, die im Güterverkehr Beförderungen durchführen mit Fahrzeugen, für die ein Führerschein der Klasse C1, C1+E, C oder C+E erforderlich ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Fahrer als Selbständige oder als Arbeitnehmer im gewerblichen Güterverkehr oder im Werkverkehr tätig sind. Auch Drittstaatangehörige, die von einem in der EU niedergelassenen Unternehmen beschäftigt werden, fallen unter den Geltungsbereich der Richtlinie. Die Vorschriften gelten auch für alle Fahrer im Personenverkehr, die im Besitz eines Führerscheins der Klasse D1, D1+E, D oder D+E oder ein als gleichwertig anerkannter Führerschein erforderlich ist.

Nach Artikel 3 der Richtlinie müssen ab 10. September 2009 die zuvor genannten Fahrer ein System für die Grundqualifikation durchlaufen, das allerdings für solche Fahrer nicht gilt, die einen Führerschein besitzen, der spätestens zwei bzw. drei Jahre nach dem Schlusstermin für die Umsetzung der Richtlinie ausgestellt worden ist. Im Klartext bedeutet dies, dass Inhaber von Führerscheinen, die bis zum 10. September 2008 (Personenverkehr) und 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) ausgestellt worden sind, von der Grundausbildung befreit sind. Sie haben aber alle fünf Jahre an Weiterbildungsmaβnahmen teilzunehmen.

Die Mitgliedstaaten bestimmen ein System für die Grundqualifikation.

Option 1 beinhaltet eine Kombination von Unterricht und Prüfung. Die Unterrichtsdauer bei dieser Grundqualifikation beträgt 280 Stunden.

Option 2 beschränkt sich auf eine Prüfung ohne Unterrichtsteilnahme.

Des Weiteren können die Mitgliedstaaten auch eine beschleunigte Grundqualifikation vorsehen, die eine obligatorische Teilnahme am Unterricht (140 Stunden) mit anschließender Prüfung vorsieht.

Durch eine kontinuierliche Weiterbildung von 35 Stunden alle fünf Jahre, dies in Zeiteinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden, werden die Kenntnisse und Fähigkeiten der Kraftfahrer regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht.

Es gilt nun diese Richtlinie auch in Luxemburg umzusetzen. Nur durch eine gute Aus- und Weiterbildung der Fahrer ist die Möglichkeit gegeben, das Risiko auf den Strassen richtig einzuschätzen, Fahrfehler und damit Unfälle zu vermeiden.

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