Gehälter- und Statutenreform: die wesentlichen Änderungen im Überblick
Vom Staatsbeamten zum „Paltongszéier“ oder das Ende der Karrieren
Wovon viele neoliberale Kräfte seit langem träumen, wird zielstrebig vorbereitet: der öffentliche Dienst wird privatisiert! Ein wesentlicher Schritt zur Vorbereitung der Privatisierung steht dabei kurz vor der Vollendung. Bei den Staatsbeamten soll das neue System „angetestet“ werden, ehe es wohl auch auf die Kommunalbeamten sowie auf die „employés publics“ und Arbeiter ausgedehnt werden wird. Chronologie eines Desasters.
Wer gedacht hat, Privatisierung und Liberalisierung des öffentlichen Sektors machten vor den Grenzen Luxemburgs Halt, der hat falsch gedacht. Seit Ende Oktober wissen wir endlich mehr. Nachdem die Regierung im Sommer ein Gehälterabkommen mit der CGFP unterschrieben hatte, ging es so richtig ans Eingemachte: es wurde zusammen gestrichen, was das Zeug hielt. Und heraus gekommen ist dabei ein Entwurf, der glatt aus der Feder eines knallharten Managers der Privatwirtschaft stammen könnte. Das Schönste daran: jeder ist von der Gehälter- und Statutenreform betroffen. Nicht nur die angehenden Staatsbeamten („stagiaires“) – nein, alle Staatsbeamten … sogar jene, die kurz vor der Pensionierung stehen!
Der neue „stagiaire“
Aber alles erst einmal der Reihe nach, fangen wir beim „stagiaire“ an. Seine Praktikumszeit wird von zwei auf drei Jahre verlängert. Während der ersten beiden Jahre verdient er nur 80% seines Anfangsgehaltes, im dritten Jahr 90%. (In manchen aktuellen Laufbahnen würde ein Neuanfänger sogar riskieren, weniger als den Mindestlohn zu beziehen. Deshalb sieht die Regierung hier den Mindestlohn als Entschädigungsuntergrenze vor.) Neu ist ebenfalls, dass der angehende Staatsbeamte keinen „âge fictif“ mehr anerkennt: jeder Neuanfänger beginnt in seinem Grad auf der dritten Stufe (3e échelon), egal wie alt er ist oder was er an Berufserfahrung mit sich bringt. Das führt bei den meisten neuen Staatsbeamten selbstverständlich zu dauerhaften Verlusten während der gesamten „Laufbahn“; wir haben es hier mit einer verkappten Kürzung der Anfangsgehälter und somit auch der späteren Gehälter zu tun.
Neu wird auch die Berechnung der Komputationszeit sein: die Differenz des „âge fictif“ zur Dienstzeit wird mit Ersterem natürlich auch abgeschafft, anstatt wie bisher zu 50% angerechnet zu werden. Außerdem werden die drei Praktikumsjahre nicht mehr berücksichtigt.
Bereits vereidigte Beamten
Wir haben es bereits angedeutet: von der Gehälter- und Statutenreform werden nicht nur Neuanfänger betroffen sein. Alle sich derzeit im Staatsdienst beschäftigten Beamten müssen sich auf ganz neue Parameter gefasst machen.
1) Die Laufbahnen („carrières“) werden gänzlich abgeschafft und durch Gehälterkategorien, -gruppen und -untergruppen ersetzt.
Das bringt unweigerlich mit sich, dass die Aufstiegsmöglichkeiten drastisch geändert werden. Nach neun Jahren automatischem Aufstieg in Graden und Stufen (échelons) ist nach der Gehälterreform erst einmal Schluss. Frühestens zwölf Jahre nach Amtsantritt kann ein Beamter in eine andere Gehältergruppe aufsteigen. Unter der Bedingung, dass er eine ordentliche Bewertung seines Vorgesetzten bekommt! In diesem Zusammenhang spricht die Regierung von einer „individuellen Gehälterentwicklung“. Letztgenannte wird die klassischen „Tableaux d’avancements“ ersetzen, nach denen bislang jeder Beamte transparent seine Karriere ausrechnen konnte.
2) Aufstieg oder Rausschmiss erst nach Bewertung durch den Vorgesetzten.
Wer nach neun Jahren weiter aufsteigen will, der wartet – wie bereits erwähnt - erst einmal drei weitere Jahre ab. Und dann hängt auch noch alles von der Bewertung des Vorgesetzten ab. In jährlichen Mitarbeitergesprächen werden dem Beamten ab dem neunten Amtsjahr Ziele gesetzt, welcher dieser zu erfüllen hat. Aufgrund der Erreichung dieser Ziele soll er nachher bewertet werden. Folgende drei Bereiche fließen ebenfalls in die Bewertung mit ein: Arbeitsqualität, Diensteifer, persönliche und zwischenmenschliche Werte. Es gibt insgesamt vier Bewertungsmöglichkeiten, die entscheiden, ob man nun
a) bereits sechs Monate früher in die nächste Gehaltsstufe steigt,
b) drei Monate früher in die nächste Gehaltsstufe steigt,
c) überhaupt nicht steigt,
d) ein Rettungspaket („procédure d’amélioration professionelle“) zugeschustert bekommt. Falls dieses Rettungspaket „nicht greift“, kann es zu einer Versetzung, einer Einstufung in eine niedrigere Gehältergruppe oder gar zur Entlassung des Beamten kommen.
In allen Fällen bewertet der Vorgesetzte. Der Verwaltungschef trifft daraufhin eine Entscheidung. (Gegen welche der Beamte allerdings bei einer Schlichtungskommission Einspruch erheben darf.) Es dürfte wohl klar sein, dass ein solch willkürliches Bewertungssystem ein Paradies für alle „Paltongszéier“ sein wird.
3) Die halben Biennalen (oder Vorschussbiennalen) entfallen.
Zwischen zwei anstehenden Biennalen wurde jährlich bereits eine halbe Biennale („majoration d’indice“) ausgezahlt. Sozusagen als Vorschuss. Mit der Gehälterreform wird diese Vorschussbiennale ersatzlos gestrichen. Dies macht immerhin einen Verlust von etwa 2% aus.
Freude im Privatsektor: Arbeitgeber lassen Korken knallen
Was lernen wir daraus? Der sakrosankte Wille zur Privatisierung – auf Druck der Privatwirtschaft - scheint stärker zu sein, als der Wille zur Verbesserung der Dienste am Bürger. Niemand soll glauben, durch diese Reformen würden Verwaltungen und Ministerien wirksamer und bürgerorientierter arbeiten. Nein. Im Gegenteil: eine weitere Bürokratisierungswelle steht an. Schließlich sind solche Bewertungen und deren Auswertungen, Vorschläge und Entscheidungen sowie Schlichtungsprozeduren kein Pappenstiel. Sie verlangen eine ganze Menge an zusätzlicher Arbeit.
Es dürfte auch klar sein, dass eine Gehälteranpassung nach unten ein eindeutiges Signal an den Privatsektor senden wird. Niemand darf so naiv sein zu glauben, die Arbeitgeber würden jetzt versuchen die Gehälter in der Privatwirtschaft an jene der öffentlichen Hand heranzuführen, sprich: dort würde jetzt freudig an Gehaltserhöhungen getüftelt. Auch bei unseren Kollegen im privaten Sektor wird die Gehälterspirale unweigerlich nach unten drehen.
Eigentlich unverständlich, wie eine CGFP solch ein Gehälterabkommen unterschreiben konnte …
Pascal Hansen





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