Unannehmbare Gehaltskürzungen bei Lehrbeauftragten mit Zeitverträgen!
Seit 15 Jahren kämpfen wir für das Recht auf Anerkennung der Arbeit und die notwendige soziale Absicherung aller Lehrbeauftragten, die tagtäglich zum Funktionieren der Schulen beitragen. Dabei konnten wesentliche Fortschritte, erzielt werden. Leider kommt es auch immer wieder zu Infragestellungen und Verschlechterungen, so wie jetzt in der Frage der Gehälter.
So sind derzeit 622 Lehrbeauftragte mit unbefristetem Vertrag in der „Réserve de suppléants“ in der Grundschule fest angestellt. Es sind dies 26 Lehrbeauftragte, die 1994 mit dem „certificat de qualification“ übernommen wurden, 311 Lehrbeauftragte, welche von 2003/2004 bis heute über die „formation en cours d’emploi“ in die „Réserve“ aufgenommen wurden (eigentlich waren es deren 450, doch ein Drittel davon hat im Jahre 2006/2007 und 2007/2008 das Lehrerdiplom nachgeholt), sowie nochmals 233 Lehrbeauftragte, die sich zum Beginn dieses Schuljahres in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei einer Gemeinde befanden und ebenfalls mitsamt ihrer angestammten Rechte vom Staat übernommen und in die „Réserve de suppléants“ integriert wurden.
Die Gehälter dieser Lehrbeauftragten mit unbefristetem Arbeitsvertrag beruht auf einer abgesicherten Laufbahn, die im mehrfach abgeänderten „Règlement grand-ducal du 28 juillet 2000 fixant le régime des indemnités des chargés de cours des différents ordres de l’enseignement public et des administrations et services de l’Etat“ festgeschrieben sind.
Probleme gibt es derzeit für die Lehrbeauftragten der Grundschulen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag in der „Réserve“ vor allem noch in Bezug auf folgende Punkte:
- Anerkennung der durchgeführten Weiterbildung,
- Transparenz bei der jährlichen Zuordnung der Posten (dieses Thema werden wir kurzfristig angehen),
- Altersentlastung (soll ebenfalls kurzfristig angegangen werden),
- die Überbelastung im Schulalltag (siehe Konferenz vom 23. Februar 2010) und
- die Höhe der Entschädigung verschiedener Zusatzleistungen (Überstunden, …).
Wir werden in Bälde auf diese Punkte zurückkommen.
Drastische Gehaltskürzungen bei befristeten Verträgen
Ganz anders sieht es für die Lehrbeauftragten mit einem befristeten Arbeitsvertrag aus. Auch sie sollten Anfang des Jahres in die „Réserve“ integriert werden, mit der Auflage, innerhalb von zwei Jahren die „formation en cours d’emploi“ zu bestehen, um anschließend ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erhalten zu können. Auch sie, die oft schon jahrelang in den Schulen arbeiten, sollten ein Gehalt entsprechend ihrer jeweiligen Laufbahn erhalten; sie sollten – wie bisher auch bei den Gemeinden – weiterhin auf Grund des „Règlement grand-ducal du 28 juillet 2000 fixant le régime des indemnités des chargés de cours des différents ordres de l’enseignement public et des administrations et services de l’Etat“, welches die Laufbahnentwicklung festschreibt, bezahlt werden.
Doch es kam anders. Seit ihrer Übernahme durch den Staat werden alle Lehrbeauftragten mit einem befristeten Vertrag wie Ersatzpersonal bezahlt, das heißt auf Grund des Reglements, welches einen festen Stundenlohn für Ersatzpersonal festlegt. Es ist dies das „Règlement grand-ducal du 18 décembre 2009 concernant 1) l'indemnité de remplacement due aux détenteurs de l'attestation habilitant à faire des remplacements engagés sur base des dispositions de l'article 27 de la loi du 6 février 2009 concernant le personnel de l'enseignement fondamental; 2) l'indemnité due pour leçons supplémentaires assurées par les chargés de cours de la réserve de suppléants de l'enseignement fondamental respectivement par les détenteurs de l'attestation habilitant à faire des remplacements engagés sur base de l'article 27 de la loi du 6 février 2009 concernant le personnel de l'enseignement fondamental.“
Der Unterschied zum Reglement mit den Laufbahnen, welches bisher angewandt wurde, mit dem Reglement über das Ersatzpersonal, das jetzt angewandt wird, ist wesentlich. Das Reglement für Ersatzpersonal sieht feste unveränderbare Entschädigungen vor, die viel niedriger sind als die Gehälter, die auf den vom Alter und Dienstalter abhängigen Laufbahnen beruhen.
Während der ersten zwei Dienstjahre beträgt der Unterschied immerhin schon 1.495 € jährlich; wer jedoch beispielsweise 40 Jahre alt ist und 10 Dienstjahre aufzeigen kann, verliert jährlich ganze 21.238 €, wenn seine Laufbahn nicht mehr anerkannt wird! Das ist ein erheblicher Verlust, der keineswegs annehmbar ist.
Scheinbar beruht diese Änderung auf einem Irrtum bei der Ausstellung der neuen Arbeitsverträge. Ein teurer Irrtum für die Betroffenen! Dabei handelt es sich mindestens um 279 Lehrbeauftragte, die von diesen Kürzungen mehr oder weniger heftig betroffen sind!
Wir verlangen jedenfalls, dass dies kurzfristig und rückwirkend auf den 15. September 2009 behoben wird und alle betroffenen Lehrbeauftragten (rückwirkend) in ihre Laufbahn eingestuft werden und das fehlende (nicht ausgezahlte) Gehalt via Nachzahlung zurückerstattet bekommen.
Das Reglement mit den festen Entschädigungen ist lediglich für kurzzeitiges Ersatzpersonal gedacht und nicht für Lehrbeauftragte.
Der FNCTTFEL-Landesverband fordert die kurzfristige Umsetzung dieser Richtigstellung in einem Schreiben (siehe unten) an die Unterrichtsministerin Mady Delvaux-Stehres. von der wir hoffen, dass dies kurzfristig verbessert wird. Wir gehen nicht davon aus, dass diese Kürzungen auf einem Beschluss der Regierung beruhen, auf diese Weise erste Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst vorzunehmen und verlangen entsprechende Korrektur.
Justin Turpel
PS. Probleme mit den Gehältern gibt es auch bei den Lehrbeauftragten, welche das Lehrerdiplom während der Jahre 2006/2007 und 2007/2008 nachgeholthaben, jetzt als diplomierte Lehrer/in arbeiten. Diejenigen, die vorher nicht in der "réserve Nationale" eingestellt waren und deren Arbeitgeber vor ihrer Ernennung als "neue" Lehrer/in die Gemeinde war, bekommen ihre bisherige Laufbahn (Erfahrung) nicht angerechnet. Dazu müsste eine Gesetzesänderung erfolgen. Auch diesbezüglich hat der Landesverband sich mit einem Schreiben an die Unterrichstministerin gewandt (siehe unten)





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