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Sektor Eisenbahnen

Nach dem Urteil!

Am 29. Januar hat das Gericht sein Urteil in Sachen Eisenbahnunfall Zoufftgen gesprochen. Der Fahrdienstleiter, welcher den verhängnisvollen schriftlichen Befehl ausstellte, wurde zu 48 Monaten Haft, davon 24 mit Bewährung, verurteilt; der Zugmelder, dem eine erhebliche Schuld angelastet wurde, 46 Monate ohne Bewährung, der Weichensteller, dem ein Mangel am Ergreifen von Maßnahmen zur Verhinderung des Unfalls vorgeworfen wurde, wurde zu 12 Monaten, welche allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt während der Fahrdienstleiter der Frühschicht wegen vorzeitigem Verlassen des Postens immerhin noch 6 Monate mit Bewährung erhielt, da das Gericht ihm einen Teil der Mitschuld am Geschehen gab. Dazu verhängte das Gericht noch Geldbussen von jeweils 6000, respektiv 5000 Euro.

Es ist verständlich, dass vielen Eisenbahnern die Härte des Strafmasses den Atem verschlagen hat, sagen sie doch zu recht, dass es sich, trotz des schwerwiegenden Fehlers des Fahrdienstleiters und den Verstößen der drei anderen Angeklagten, bei den vier Beschuldigten nicht um Kriminelle handelt und dass sie den Unfall bestimmt nicht bewusst produziert haben. Das „Ungewollte“ wurde ja auch vom Gericht mehrmals bestätigt, in dem die Substitutin und die Richterin darauf hinwiesen, dass der Prozess vor der „Chambre Correctionnelle“ und nicht vor der „Chambre Criminelle“ stattfand. Es ist aber auch vom menschlichen Standpunkt her seitens der Hinterbliebenen und Opfer zu verstehen, dass diese die geforderten Strafen für gerecht, wenn nicht sogar zu niedrig halten, denn trotz finanzieller Entschädigung erinnern Gedanken an einen Verstorbenen oder körperliche oder seelische Leiden sie immer noch an den tragischen Tag vom 11. Oktober 2006. Als Gewerkschafter können wir uns wohl unsere eigenen Gedanken über die verschiedenen Urteile bilden und die notwendigen Lehren aus dem Unfall ziehen, damit sich  ein derart schrecklicher Tag nicht mehr wiederholt.Bei den zu treffenden Maßnahmen gilt es die technischen und die menschlichen Seiten zu belichten. Vor allem geht es darum den Stand der Technik und besonders den Zugbahnfunk zu verbessern. Wenn man bedenkt, dass dem Urteil zu Folge die heutige Radio-Sol-Train – Einrichtung lediglich als eine Verbesserung der Sicherheit angesehen wird und nicht als Sicherheitseinrichtung selbst gilt, auch wenn jeder Stellwerksbedienstete das seit Jahren so angenommen hat, dann erscheint uns hier der Punkt, wo der Hebel zuerst einmal angesetzt werden muss. Ob der verurteilte Weichensteller die Taste für den Notruf über Funk nicht lange genug gedrückt hat oder ob die Anlage, vom Assistenten des französischen Experten als „Bricolage“ bezeichnet, nicht funktioniert hat, ist schlussendlich nicht wichtig. Ein Notruf über Funk muss einfach zu bedienen sein, muss immer funktionieren und vor allem muss das Personal mit der Bedienung vertraut sein. Bis zum Unfall von Zoufftgen war dies nicht der Fall; nur die Wenigsten des Personals, welches auf den Stellwerken tätig ist, wusste bis dahin Bescheid über die Dauer des Betätigens des Alarmknopfes, da dies nirgends festgeschrieben stand. Es ist daher unverschämt, zu behaupten, wie das unser Herr Direktor in einem Interview tat, die Anlage hätte funktioniert, nur die Bedienung sei nicht richtig erfolgt.  Man könnte meinen, er habe neben dem Weichensteller gesessen. Die Frage sei dann erlaubt, wie und wo sich der Kollege, dem man heute vorwirft, die Taste nicht oder nicht richtig bedient zu haben, sichüber den korrekten Gebrauch hätte informieren können, wenn keine richtige Anleitung bestand. Musste dann erst der Unfall von Zoufftgen passieren, dass alle durch die Presseberichte über den Prozess erfuhren, wie und wie lange man die Notruftaste betätigen muss? Hat hier nicht die Obrigkeit versagt?

Seit Jahren sprechen wir über den GSM-R und in nächster Zukunft soll er den bestehenden Zugbahnfunk ablösen. Es bleibt zu hoffen, dass dann dem betroffenen Personal eine richtige Gebrauchsanleitung der Anlagen, welche sie zu bedienen haben, zugestellt wird und dass diese ihm auch noch während einer Schulung praktisch erklärt wird. All das hat ja bis jetzt gefehlt! Gewiss hat es nach dem Unfall erste Maßnahmen gegeben. Direkte Telefonleitungen wurden zwischen den Unterwerken von Pagny-sur-Moselle und Luxemburg und den Fahrdienstleiterposten von Bettemburg und Thionville geschaltet und das Stellwerk von Bettemburgwurde mit einer Funkanlage der SNCF ausgestattet. „Wir haben sofort nach dem Unfall reagiert“, sagte Generaldirektor Alex Kremer in einem Interview im Luxemburger Wort. Lässt dies nicht die logische Schlussfolgerung zu, dass hier erst der berühmte Deckel auf den berühmten Brunnen gelegt wurde, als das Kind schon ertrunken war? Hätten alle diese Einrichtungen nicht schon vorher eingerichtet werden können oder müssen? Hätte der Unfall eventuell verhindert oder hätte seine Schwere verringert werden können, falls diese Einrichtungen damals zur Verfügung gestanden hätten? Natürlich vermag niemand das mit 100% Sicherheit zu sagen; die Chancen hätten jedoch für alle besser gestanden, falls diese Einrichtungen schon damals vorhanden gewesen wären und alle Betroffenen mit deren Bedienung 100% vertraut gewesen wären. Dazu kommt, dass bis heute die geforderte und beim vorigen Dienstchef des Service GR genehmigte verbesserte Ausleuchtung des Grenzabschnittes auf dem Stellpult des PDC bis heute noch nicht angebracht ist. Neben den technischen Aspektenstellt sich auch der menschliche Aspekt beim Unfall. In mehreren Sitzungen während der Gerichtsverhandlung wurde das Fehlen von Weiterbildungs- und Wiederholungskursen bemängelt. Dies können die Personalvertreter nur bestätigen.Wie oft wurden solche Kurse schon seitens der Personaldelegation verlangt? Wie oft wurde die Wichtigkeit dieser Kurse seitens der Direktion bestätigt? Leider hat der Personalmangel oft genau diese Kurse unmöglich gemacht. Die enge Personaldecke, welche knapp den täglichen Betriebsablauf unter Ausreizen aller Möglichkeiten der Arbeitsbedingungen garantiert, ermöglicht kaum solche Schulungen, welche sich im Nachhinein als lebensrettend hätten erweisen können. Die Personalvertreter des Landesverbandes sehen hier ihre langjährige Forderung nach Neueinstellungen und genügend Personal auf eine traurige Art und Weise bestätigt. Bleibt auch noch die Frage der Ablöse bei Schichtende respektiv Schichtbeginn. Auch hier fordern die Personalvertreter des Landesverbandes seit Langem eine Zeitvergütung um diesen wichtigen Teil des Arbeitsablaufes zu berücksichtigen. Auch hier ist bis heute nichts geschehen außer einer Erhebung über die Dauer eines Schichtwechsels.

In der letzten Sitzung beim Chef de Service im Jahr 2008 hat Herr Flammang bedauert, dass die Vergütung der Ablösezeit mit zwei zusätzlichen Ruhetagen nicht auf die Zustimmung der Generaldirektion stieß. Eine solche Vergütung würde sicherlich zu einer besseren Qualität der Ablöse führen, da die Beteiligten immer im Hinterkopf haben, dass diese Zeit bei Schichtwechsel angerechnet wird und sie somit nicht gegenüber Kolleginnen und Kollegen benachteiligt sind, welche bei Arbeitsende einfach den Bleistift niederlegen und gehen können. Der größte Teil der Dienstübergaben erfolgt bis heute vorschriftsmäßig und die Kolleginnen und Kollegen beweisen wohl die „Conscience professionelle“, die ihnen seitens der Direktion durch ihre Forderung nach Anrechnung dieser Zeit  abgesprochen wird. Die Personalvertreter des Landesverbandes werden jedoch weiterhin auf ihrer berechtigten Forderung nach Anrechnen einer Zeitvergütung beim Schichtwechsel bleiben. Am Ende sei die Frage erlaubt, was denn eine Verurteilung zu festem Gefängnis bringen wird? Den vier Kollegen werden sicherlich schwere bis schwerste berufliche Fehler angelastet und dessen sind sie sich auch voll bewusst. Auch müssen sie bis ans Ende ihrer Tage mit ihrer Schuld und ihren Schuldgefühlen leben. Dennoch sind sie keine Kriminelle, welche gefährlich sind und die man vor der Öffentlichkeit wegsperren muss. Keiner der vier Kollegen arbeitet mehr auf einem Sicherheitsposten, alle verrichten aber heute wertvolle Arbeit in anderen Dienstbereichen.

Dazu muss ja immer wieder betont werden, dass die betroffenen Kollegen ohne Absicht gehandelt haben. Mit ihrer öffentlichen Verurteilung und ihren Schuldgefühlen sind sie sicherlich über die von der Justiz geforderte Gefängniszeit hart bestraft. Bestraft sind sie aber nicht allein; auch ihre Familien haben sicher unter den Folgen der Fehler ihrer Ehemänner oder Partner und Väter schwer zu leiden. Will man diese nun auch noch zusätzlich quälen, in dem man die Kollegen einsperrt und ihnen somit die Möglichkeit, für den Unterhalt zu sorgen, nimmt und eventuell soziale Not heraufbeschwört? Das kann doch nicht der Wille der Justiz sein und wir hoffen, dass die Berufung diesen Aspekten Rechnung trägt. Zum Schluss möchten wir noch einmal betonen, dass wir absolut nicht mit der Einstellung unseres Direktors und der ganzen Generaldirektion, in direkter Weise gegenüber unseren angeklagten Kollegen und indirekter Weise gegenüber dem ganzen Stellwerkpersonal, einverstanden sind. Aussagen, dass die Urteile sich auf Privatpersonen beziehen, können wir nicht gelten lassen. Die angelasteten Fehler sind den Kollegen bei der Ausübung ihres Dienstes für die CFL geschehen und deshalb wurden sie verurteilt, nicht weil sie privat einen Unfall verursacht hatten. Es wäre doch wichtig gewesen, dass die Verwaltung, auch wenn sie das Fehlverhalten der Kollegen nicht gutheißen kann, diese dennoch nicht auf so eine schäbige Art und Weise hätte fallen. Traurig, aber wahr.

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